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Verbraucherschutz

Die Privaten Bausparkassen haben sich mit dem Verhaltenskodex verpflichtet, ihre Kunden umfassend zu informieren, noch bevor er ein Darlehen für den Bau/Kauf oder den Umbau einer Immobilie aufnimmt. Das Berufsbildungswerk der Bausparkassen (BWB) sichert eine qualifizierte Ausbildung der Berater und damit eine qualifizierte Kundenberatung. Bei Meinungsverschieden-heiten zwischen einer Bausparkasse und ihren Kunden hilft das Ombudsverfahren, diese außergerichtlich und für den Kunden weitgehend kostenlos beizulegen. Die Absicherung der Kundengelder ist über die Einlagensicherung gegeben.

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