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Einlagensicherung der privaten Bausparkassen

Die Sicherung der Einlagen bei den privaten Bausparkassen wird durch verschiedene Einrichtungen gewährleistet. Grundsätzlich gilt, dass Bauspareinlagen privater Kunden, d. h. Guthaben auf Bausparverträgen, bei allen privaten Bausparkassen einschließlich Zinsen in unbegrenzter Höhe gesichert sind.

Die Zuordnung der Bausparkassen zu den einzelnen Sicherungseinrichtungen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:

Bausparkasse Gesetzliche Sicherung durch Zusätzliche Sicherung durch
Aachener Bausparkasse AG Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Bausparkassen-Einlagen- sicherungsfonds e.V.
Allianz Dresdner Bauspar AG Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Einlagensicherungsfonds
für Bank-Bausparkassen
ALTE LEIPZIGER Bauspar AG Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Bausparkassen-Einlagen- sicherungsfonds e.V.
Bausparkasse Mainz AG Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Bausparkassen-Einlagen- sicherungsfonds e.V.
BHW Bausparkasse AG Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Bausparkassen-Einlagen- sicherungsfonds e.V.
Debeka Bausparkasse AG Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Bausparkassen-Einlagen- sicherungsfonds e.V.
Deutsche Bank Bauspar AG Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Einlagensicherungsfonds
für Bank-Bausparkassen
Deutsche Bausparkasse
Badenia AG
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Bausparkassen-Einlagen- sicherungsfonds e.V.
Deutscher Ring
Bausparkasse AG
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Bausparkassen-Einlagen- sicherungsfonds e.V.
HUK-Coburg-Bausparkasse AG Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Bausparkassen-Einlagen- sicherungsfonds e.V.
BSQ Bauspar AG Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Bausparkassen-Einlagen- sicherungsfonds e.V.
Bausparkasse
Schwäbisch Hall AG
Sicherung der Einlagen durch die "Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken"
SIGNAL IDUNA Bauspar AG Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Bausparkassen-Einlagen- sicherungsfonds e.V.
Wüstenrot Bausparkasse AG Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Bausparkassen-Einlagen- sicherungsfonds e.V.

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Die Sicherung der Einlagen gestaltet sich dabei wie folgt:

Grundsätzlich unterliegen alle privaten Bausparkassen zunächst der gesetzlich vorgesehenen Sicherung, so dass durch die "Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH" (Burgstr. 28, 10178 Berlin; www.bdb.de ) 50.000 Euro pro Kunde abgesichert sind.

Darüber hinaus sind die privaten Bausparkassen den in der Tabelle genannten freiwilligen Sicherungseinrichtungen angeschlossen, die eine Absicherung über den gesetzlichen Mindestrahmen hinaus gewährleisten:

Für weitergehende Auskünfte zur Sicherung der Einlagen stehen Ihnen die genannten Einrichtungen gerne zur Verfügung.

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