
Bausparen ist ein bedeutender Faktor der Wohnungsversorgung, der Eigentumsbildung und der persönlichen Altersvorsorge. Seit Ende des Zweiten Weltkrieges haben die deutschen Bausparkassen mehr als 1000 Milliarden Euro für die Wohnungsfinanzierung zur Verfügung gestellt. Damit sind über 13 Millionen Wohnungen, darunter 9 Millionen Neubauten, unter Einsatz von Bausparmitteln mitfinanziert worden. Hinzu kommt eine nicht im Einzelnen erfassbare Zahl von Finanzierungen, die für Modernisierungs- und Renovierungsvorhaben, für Um- und Ausbauten sowie für Baulandkäufe verwendet wurden.
Bei allen Änderungen blieb die Grundidee des Bausparens unverändert: Der typische Vorzug des Bausparens ist die Kombination des systematischen Ansparens von Eigenkapital mit einem niedrig verzinslichen, zinsstabilen Bauspardarlehen. Die nachrangige Absicherung im Grundbuch lässt genügend Raum für eine ergänzende Finanzierung über Kapitalmarktdarlehen.
Das angesparte Eigenkapital hält die Finanzierungsbelastung in tragbaren Grenzen, der Festzins des Darlehens bietet Schutz vor steigenden Marktzinsen. Die Unabhängigkeit von der Zinsentwicklung auf dem Kapitalmarkt - in der Spitze kletterten die deutschen Kapitalmarktzinsen auf 13 Prozent - ist ein wesentlicher Vorteil des Bausparvertrages.
Bausparen ist ein sicherer und verlässlicher Weg zur Vermögensbildung. Das garantieren die Solidität der Bausparkassen ebenso wie die staatliche Aufsicht. Bausparkassen sind Kreditinstitute, für die in vollem Umfang die Vorschriften des Kreditwesengesetzes gelten. Darüber hinaus schaffen die speziellen Bestimmungen des Bausparkassengesetzes einen festen rechtlichen Rahmen für das Bausparkassengeschäft. Alle Bausparkassen unterliegen der Fachaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
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