Mit dem Baukindergeld fördert der Staat Familien und Alleinerziehende mit Kindern beim Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland. Der Zuschuss beträgt 1.200 Euro und wird über einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt.
Der Bezug des Baukindergeldes ist an eine Reihe
von Voraussetzungen geknüpft:
- Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro nicht übersteigen (Familie mit einem Kind). Je weiterem Kind erhöht sich dieser Betrag um 15.000 Euro.
- Die Zahl der Kinder, für die der Zuschuss gewährt wird, ist nicht begrenzt.Die Kinder im Haushalt sind unter 18 Jahre alt. Für Kinder, die nach Antragstellung geboren werden, kann kein Baukindergeld beantragt werden.
- Maßgeblich sind die durchschnittlichen Einkünfte des zweiten und dritten Kalenderjahrs vor der Antragstellung (einmalig nachzuweisen durch Einkommensteuerbescheide).
- Die Förderung kann rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 und bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden.
- Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31.12.2020 erteilt worden ist. Beim Erwerb von Neu- und Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag in demselben Zeitraum unterzeichnet worden sein.
Weiterführende Informationen zum Baukindergeld und zur Antragstellung finden Sie hier auf der Website der KfW.
Dort finden Sie auch einen Vorab-Check, mit dem sie prüfen können, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um die Förderung zu erhalten.