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Eigenheimrente

Bis 2007 gab es die „Riester-Förderung“ nur für private Rentenversicherungen, Fondssparpläne und Banksparpläne. Seit dem 1. Januar 2008 erhält auch derjenige Zulagen und Steuervorteile, der für die eigenen vier Wände spart und/oder ein Darlehen dafür abbezahlt. Wer bereits einen „Riester-Vertrag“ hat, kann daraus bis zu 100 Prozent in eine Finanzierung einbringen.  

Bausparen ist voll in die „Riester-Förderung“ einbezogen.

Die Vorteile des Wohn-Riesters im Einzelnen:

  • Grundzulage jährlich: 175 Euro für Alleinstehende und 350 Euro für Verheiratete
  • Kinderzulage jährlich: 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind bzw. 185 Euro für ältere Kinder
  • einmaliger Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige: 200 Euro
  • keine Einkommensgrenzen
  • Förderung in der Sparphase und in der Darlehensphase