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Eigenheimrente

Der wichtigste Unterschied zwischen der staatlich geförderten Eigenheimrente und anderen Formen der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge liegt beim Sparziel: Wer mit der Eigenheimrente vorsorgt, kann die staatliche Förderung bereits in jungen Jahren für selbstgenutztes Wohneigentum einsetzen und im Alter mietfrei wohnen.

Gefördert werden sowohl Sparleistungen zum Aufbau von Eigenkapital als auch Tilgungsleistungen für die Finanzierung des selbstgenutzten Wohneigentums.

Die Förderung ab 2027

Ab 2027 gelten verbesserte Förderbedingungen. Die Höhe der jährlichen Zulagenförderung richtet sich vor allem nach der Höhe der als Spar- oder Tilgungsleistungen eingezahlten Eigenbeiträge und der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder.

  • Grundzulage: bis zu 540 Euro pro Jahr
  • Kinderzulage: bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr
  • einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag
  • ab 2027 sind auch Selbstständige und Freiberufler unmittelbar förderberechtigt

Einkommensgrenzen für die Förderung gibt es nicht.

Wofür kann die Förderung genutzt werden?

Geförderte Mittel können unter anderem für den Neubau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum sowie für die Entschuldung oder Umschuldung einer entsprechenden Baufinanzierung eingesetzt werden. Auch bestimmte barrierereduzierende Umbauten und energetische Modernisierungen sind förderfähig.

Eigenheimrente mit Bausparen

Ein Altersvorsorge-Bausparvertrag verbindet den Aufbau von Eigenkapital mit der Möglichkeit eines zinssicheren Bauspardarlehens. Staatliche Zulagen können sowohl während der Sparphase als auch später bei der Tilgung eingesetzt werden.

Hinweis: Die dargestellten verbesserten Förderbedingungen gelten ab 1. Januar 2027.

Ausführliche Informationen zu Förderung, Eigenheimrentenverträgen, Wohnförderkonto, nachgelagerter Besteuerung und den Regelungen bei veränderten Lebenssituationen finden Sie in unserer Broschüre Eigenheimrente – Staatlich gefördertes Wohneigentum als private Altersvorsorge“.