Eigenheimrente
Der wichtigste Unterschied zwischen der staatlich geförderten Eigenheimrente und anderen Formen der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge liegt beim Sparziel: Wer mit der Eigenheimrente vorsorgt, kann die staatliche Förderung bereits in jungen Jahren für selbstgenutztes Wohneigentum einsetzen und im Alter mietfrei wohnen.
Gefördert werden sowohl Sparleistungen zum Aufbau von Eigenkapital als auch Tilgungsleistungen für die Finanzierung des selbstgenutzten Wohneigentums.