Wohnungsbauprämie steht Bausparern zu, die im Laufe des Sparjahres das 16. Lebensjahr vollendet haben, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 35.000 Euro bei Ledigen und 70.000 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt. Einem zu versteuernden Einkommen in dieser Höhe entspricht ein deutlich höheres Bruttoeinkommen. Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 Prozent. Sie wird gezahlt auf Bausparbeiträge jährlich bis 700 Euro bei Ledigen und 1.400 Euro bei Verheirateten. Bedingung für die Förderung ist, dass der Bausparvertrag innerhalb der ersten sieben Jahre nur für wohnungswirtschaftliche Zwecke genutzt wird. Nach Ablauf der Frist kann das Bausparguthaben beliebig verwendet werden. Das gilt zumindest für alle Bausparverträge, die vor dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wurden. Seit dem 1. Januar 2009 ist die Prämie dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung wie Bau/Kauf oder Modernisierung/Renovierung gebunden. Bausparer, die jünger als 25 Jahre sind, bleiben jedoch von dieser Verwendungsbindung ausgenommen. Von dieser Regelung kann jeder Bausparer einmal Gebrauch machen.
Bausparförderung durch den Staat – der Staat unterstützt die Eigeninitiative
Wohnungsbauprämie – Förderbeträge und Einkommensgrenzen
Höhe der Wohnungsbauprämie | 10 % |
Bemessungsgrundlage (max. geförderte Sparleistung) | 700 Euro Alleinstehende/ 1.400 Euro Verheiratete |
Einkommensgrenzen (max. zu versteuerndes Jahreseinkommen) | 35.000 Euro Alleinstehende/ 70.000 Euro Verheiratete |