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Bausparrecht

Die deutschen Bausparkassen sind Spezialkreditinstitute. Sie betreiben das Bausparkassengeschäft nach den Grundsätzen des Kollektivsystems. Dabei enthält das Bausparkassengesetz spezielle Regelungen für den Betrieb einer Bausparkasse und den Schutz des Bausparers. Es beschränkt das Bauspargeschäft im Wesentlichen auf bestimmte wohnwirtschaftliche Zwecke und regelt die Anlage verfügbarer Mittel. Das Bauspargeschäft darf in Deutschland nur von Bausparkassen betrieben werden.

Die das Bausparkassengesetz ergänzende Bausparkassenverordnung dient der Sicherung der Vermögenswerte, die der Bausparkasse anvertraut wurden. Sie hält eine möglichst gerechte Zuteilungsreihenfolge aufrecht und regelt, wie bestimmte Darlehen gewährt werden, wie zum Beispiel Zwischenkredite, Vorfinanzierungskredite oder so genannte Blankodarlehen.