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Verbraucherschutz

Wie Sie mit Bausparen zum Ziel kommen? Elf goldene Regeln des Verbandes der Privaten Bausparkassen helfen Ihnen dabei.

Das Berufsbildungswerk der Bausparkassen (BWB) sichert eine qualifizierte Ausbildung der Berater und damit eine qualifizierte Kundenberatung.

Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen einer Bausparkasse und ihren Kunden hilft das Schlichtungsverfahren, diese außergerichtlich und für den Kunden weitgehend kostenlos beizulegen.

Die Absicherung der Kundengelder ist über die Einlagensicherung gegeben.

Verbraucherschutz

In dieser Broschüre des Verbandes werden die Besonderheiten des Bausparens aktuell dargestellt – mit allen Aspekten, die für Verbraucher wichtig sind.

Verbraucherschutz 2021 (PDF, 1,1 MB)

Bausparsystemimmanenter Verbraucherschutz:

  • Nur von der Bankenaufsicht genehmigte Bauspartarife dürfen angeboten werden.
  • Die Bausparkassenverordnung stellt an die Bauspartarife Mindestanforderungen.
  • Die Bausparkasse müssen der Bankenaufsicht die nachhaltig gesicherte kollektive Liquidität nachweisen.
  • Die von einer Bausparkasse übernommenen Verpflichtungen müssen dauerhaft erfüllbar sein.
  • Die Bankenaufsicht genehmigt auch die ABB (Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge).
  • Ein von der Bankenaufsicht bei jeder Bausparkasse bestellter Vertrauensmann achtet darauf, dass die ABB-Bestimmungen über das Zuteilungsverfahren eingehalten werden.