Arbeitnehmersparzulage
Arbeitnehmersparzulage zahlt der Staat für vermögenswirksame Leistungen jährlich bis zu 470 Euro beim Bausparen und bis zu 400 Euro beim Produktivvermögen. Bausparen ist die einzige risikolose Sparform, die gefördert wird. Die Sparzulage beträgt 9 Prozent und wird gewährt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen bis zu 80.000 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten oder Lebenspartner und bis zu 40.000 Euro für andere Personen beträgt. Bis 2023 lagen diese Einkommensgrenzen bei auf 17.900 Euro bzw. 35.800 Euro.