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Arbeitnehmersparzulage

Arbeitnehmersparzulage zahlt der Staat für vermögenswirksame Leistungen jährlich bis zu 470 Euro beim Bausparen und bis zu 400 Euro beim Produktivvermögen. Bausparen ist die einzige risikolose Sparform, die gefördert wird. Die Sparzulage beträgt 9 Prozent und wird gewährt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen bis zu 80.000 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten oder Lebenspartner und bis zu 40.000 Euro für andere Personen beträgt. Bis 2023 lagen diese Einkommensgrenzen bei auf 17.900 Euro bzw. 35.800 Euro.

Arbeitnehmersparzulage – Förderbeträge und Einkommensgrenzen

BAUSPAREN PRODUKTIVVERMÖGEN
Höhe der Sparzulage 9 % 20 %
Bemessungsgrundlage
(max. geförderte Sparleistung)
470 Euro 400 Euro
Einkommensgrenzen
(zu versteuerndes Jahreseinkommen)
40.000 Euro Alleinstehende /
80.000 Euro Verheiratete
40.000 Euro Alleinstehende /
80.000 Euro
Verheiratete

Eigenes Aufstocken der vermögenswirksamen Leistungen möglich

Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer gar keine vermögenswirksamen Leistungen oder vermögenswirksame Leistungen von weniger als 470 Euro jährlich gewährt, kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber aus seinem Netto-Arbeitsentgelt (Netto-Gehalt bzw. Netto-Lohn) einen zusätzlichen Betrag als vermögenswirksame Leistungen auf den Bausparvertrag einzahlt. Durch so eine Aufstockung der vermögenswirksamen Leistungen können diese Arbeitnehmer die volle staatliche Arbeitnehmersparzulage erhalten.

Zweifache Prämie auf vermögenswirksame Leistungen möglich

Die staatliche Sparförderung für vermögenswirksame Leistungen ist zweigeteilt, so dass Arbeitnehmer doppelt profitieren können: Neben der Förderung des Bausparens werden Beteiligungen an Aktienfonds, Aktien und Mitarbeiterbeteiligungen gefördert.

Der Arbeitnehmer kann beide Förderungen gleichzeitig in Anspruch nehmen.
Allerdings kann er nicht für dieselbe Sparleistung zweifache Förderung erhalten. Wer also beide Sparzulagen erhalten will, muss einen Bausparvertrag und eine Produktivvermögensanlage – mit vermögenswirksamen Leistungen und/oder eigenen Sparleistungen – besparen.