Eigenheimrente
Bis 2007 gab es die „Riester-Förderung“ nur für private Rentenversicherungen, Fondssparpläne und Banksparpläne. Seit dem 1. Januar 2008 erhält auch derjenige Zulagen und Steuervorteile, der für die eigenen vier Wände spart und / oder ein Darlehen dafür abbezahlt. Wer bereits einen „Riester-Vertrag“ hat, kann daraus bis zu 100 Prozent in eine Finanzierung einbringen.
Bausparen ist voll in die „Riester-Förderung“ einbezogen.