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Private Bausparkassen begrüßen Vermittlungsergebnis zum Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz

Private Bausparkassen begrüßen Vermittlungsergebnis zum Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz

5/2013 - AVGesetz (PDF, 119,3 kB)

Die privaten Bausparkassen begrüßen die von der Regierungskoalition angeregten und jetzt vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Verbesserungen bei der Eigenheimrente. „Der Eigenheimbau, der die tragende Säule des Wohnungsbaus ist, wird dadurch zusätzliche Impulse bekommen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Privaten Bausparkassen, Andreas J. Zehnder. Die Entscheidung bringe eine Reihe von wichtigen Erleichterungen mit sich. „Dazu zählt“, so Zehnder, „insbesondere die Einbeziehung des alters- und behindertengerechten Umbaus in die Förderung.“ Auch die Verlängerung der förderunschädlichen Re-Investitionsfrist bei einer zwischenzeitlichen Aufgabe der Selbstnutzung des Wohneigentums werde ausdrücklich begrüßt. Sie trage den Anforderungen an die vom Arbeitsmarkt geforderte berufliche Mobilität Rechnung. Von Vorteil für den künftigen Bauherrn sei zudem, sich nicht nur zum Renteneintritt, sondern auch noch später für eine Einmalversteuerung entscheiden zu können.

Zehnder: „Die Eigenheimrente hat sich zum Motor der Riester-Rente entwickelt.“ 2012 seien zwei von drei zusätzlichen Riester-Verträgen Eigenheimrenten-Verträge gewesen. Wohneigentum liege im Trend, auch weil im Zuge der Finanzkrise die Sehnsucht nach sicheren Anlageformen zugenommen habe. „Vor allem für diejenigen, die nicht so viel verdienen und später nur eine geringe Geldrente zu erwarten haben, ist die Mietersparnis im Alter durch eigene vier Wände von enormer Bedeutung.“