Gleichwohl ist es nicht auszuschließen, dass Meinungsverschiedenheiten im Rahmen der Vertragsbeziehung auftreten. Sollten diese nicht unmittelbar zwischen der Bausparkasse und ihren Kunden geklärt werden können, steht den Kunden der privaten Bausparkassen seit mittlerweile 20 Jahren das Schlichtungsverfahren zur Verfügung. Dieses Verfahren ermöglicht es, Meinungsverschiedenheiten außergerichtlich und weitgehend kostenlos beizulegen.