Angesichts der zunehmenden Digitalisierung und der Nutzung neuer Vertriebskanäle gewinnt das Thema Betrugsprävention auch für die Bausparkassen immer mehr an Bedeutung. Um Betrugs- und Schadensfälle zu verhindern, unterstützt der Verband seine Mitglieder auch in diesem Bereich.
Hierzu hat der Verband mit der Mehrzahl seiner Mitglieder den Austausch von Objektdaten zur Betrugsprävention vereinbart. Auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung tauschen die teilnehmenden Bausparkassen mittels einer vom Verband geführten Datenbank Adressdaten von Objekten (Immobilien) aus, die im Zusammenhang mit einem Betrugsversuch oder Betrug standen.
Der Austausch umfasst lediglich die Adressdaten der betroffenen Objekte, den Grund für die Einmeldung des einzelnen Objekts in die Datenbank, das Datum der Einmeldung und den Namen des einmeldenden Instituts und wird nur von im Bereich der Betrugsprävention spezialisierten Mitarbeitern durchgeführt.
Mittels der Datenbank kann bei einer Kreditanfrage bzw. -vergabe überprüft werden, ob das zu finanzierende oder als Sicherheit zu hinterlegende Objekt schon einmal im Zusammenhang mit einem Betrugsversuch oder Betrug bei einem anderen Institut aufgetreten ist. Ist dies der Fall, wird der Eintrag in der Datenbank zum Anlass genommen, eine vertiefte Prüfung bei der Kreditanfrage bzw. -vergabe, insbesondere im Hinblick auf den Objektwert, vorzunehmen.
Durch den Datenaustausch werden also nicht nur die Mitglieder des Verbandes vor Betrugs- und Schadensfällen geschützt, sondern auch die Kunden der Bausparkassen, da entsprechenden Hinweisen auf das Vorliegen eines Betrugsfalls sorgfältig nachgegangen wird.
Das Verfahren zum Austausch der Objektdaten ist genau geregelt. Beim Austausch werden alle datenschutzrechtlichen Vorgaben beachtet. Insbesondere ist die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten in einer ergänzenden Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DS-GVO festgelegt. Einzelheiten dieser Vereinbarung können bei Bedarf hier eingesehen werden.