Organe des Verbandes sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Mitgliederversammlung
Die Vertreter aus den im Verband organisierten privaten Bausparkassen bilden die Mitgliederversammlung. Sie findet mindestens zweimal im Jahr statt. Ihr obliegt u. a. die Wahl des Vorstandes und die Wahl von Arbeitsausschüssen.
Vorstand
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung
gewählt. Der Verband wird in allen gerichtlichen und außergerichtlichen
Angelegenheiten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Folgende Personen gehören dem Verbandsvorstand an: