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Einlagensicherung bei den privaten Bausparkassen

Die privaten Bausparkassen unterliegen der gesetzlich vorgesehenen Sicherung, durch die pro Kunde und Bausparkasse 100.000 Euro geschützt werden. Die privaten Bausparkassen sind zu diesem Zweck grundsätzlich der „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (Burgstr. 28, 10178 Berlin, www.edb-banken.de) angeschlossen.

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG gewährleistet die Sicherung der Einlagen in gleichem Maße durch die „BVR Institutssicherung GmbH“ (Schellingstraße 4, 10785 Berlin, www.bvr-institutssicherung.de).