Entwurf des „Zukunftsfinanzierungsgesetzes“ muss nachgebessert werden

Entwurf des „Zukunftsfinanzierungsgesetzes“ muss nachgebessert werden

PM 5/2023 - Zukunftsfinanzierungsgesetz (PDF, 159,6 kB)

BERLIN – Der kürzlich bekannt gewordene Referentenentwurf eines „Zukunftsfinanzierungsgesetzes“ muss nach Auffassung der deutschen Bausparkassen nachgebessert werden. Er begünstige bei der Vermögensbildung einseitig die Kapitalbeteiligung, benachteilige die Wohneigentumsbildung und zeichne sich zudem durch eine soziale Schieflage aus.

Mit ihrem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ will die Bundesregierung die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ausbauen und die Gründung von Start-ups erleichtern. Dieses Ziel wird auch vom Verband der Privaten Bausparkassen und der Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen nicht in Frage gestellt. Gleichwohl müsse die Politik bei der Wahl der Mittel darauf achten, dass andere Formen der Vermögensbildung und individuellen Vorsorge nicht diskriminiert werden. Das gelte insbesondere mit Blick auf die vorgeschlagenen Änderungen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber. Diese sehen – allerdings nur bei Vermögensbeteiligungen – unter Beibehaltung des Fördersatzes von 20 Prozent eine Verdreifachung der maximal geförderten Sparsumme auf jährlich 1.200 Euro sowie die Aufhebung der Einkommensgrenzen vor.

Unverändert bliebe der Fördersatz von 9 Prozent bis zu einer Sparsumme von jährlich 470 Euro und einer seit 1999 unveränderten Einkommensgrenze von 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete), wenn die vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. „Durch diese eklatante Verschärfung der heute schon existierenden Ungleichbehandlung droht die Wohneigentumsbildung ins Hintertreffen zu geraten“, erklärten VdPB-Hauptgeschäftsführer Christian König und LBS-Verbandsdirektor Axel Guthmann. Die Verbände plädieren dafür, bei der Förderung beide Anlageformen neutral zu behandeln, um den Sparerinnen und Sparern die freie Wahl zu lassen.

So wichtig die Verbesserung der Aktienkultur in Deutschland sei – für den Großteil der Menschen in Deutschland sei das selbstgenutzte Wohneigentum nach wie vor die beliebteste Form der Vermögensbildung und privaten Altersvorsorge. „Die Diskriminierung der wohnungswirtschaftlichen Verwendung bei der Förderung der Vermögensbildung ist gerade vor dem Hintergrund des ohnehin erschwerten Erwerbs von Wohneigentum sehr kritisch zu bewerten“, so König und Guthmann. Denn aufgrund des hohen Preisniveaus am Immobilienmarkt, der deutlich gestiegenen Bauzinsen und sinkender Realeinkommen schaffen schon jetzt immer weniger Haushalte den Sprung in die eigenen vier Wände. Dem frühzeitigen Sparen und der Absicherung vor steigenden Bauzinsen komme hier eine immer höhere Bedeutung zu. Der Staat sollte keine gegenteiligen Signale aussenden.

Die Aufhebung der Einkommensgrenzen würde dazu führen, dass auch Arbeitnehmer mit hohen bis sehr hohen Einkommen eine staatliche Sparförderung erhalten. Das sei nicht nur als Sparanreiz unnötig. Es entziehe auch Haushaltsmittel, die sinnvollerweise in eine gleichberechtigte Verbesserung der Arbeitnehmer-Sparzulage gesteckt würden. Die Einkommensgrenzen sollten nach einer längst überfälligen Erhöhung regelmäßig an die Inflation angepasst werden. Es bedürfe eines generellen Sparanreizes für Bezieher kleiner Einkommen, aber keines speziellen Anreizes für eine bestimmte Anlageform.

Top-Geldanlagen 2023 – Hohe Inflation kennt fast nur Anlageverlierer

Top-Geldanlagen 2023 – Hohe Inflation kennt fast nur Anlageverlierer

PM 4/2023 - Geldanlagen (PDF, 180,7 kB)

Berlin: In Zeiten anhaltend hoher Inflation und sinkender Realeinkommen kennt die Geldanlage fast nur Verlierer. Das ist das Ergebnis einer jährlichen Umfrage zum Sparverhalten der Bundesbürger. Kantar befragte dazu im Auftrag des Verbands der Privaten Bausparkassen erneut mehr als 2.000 Personen im Alter von über 14 Jahren.

Das Girokonto erreicht zwar auch 2023 wieder die Spitzenposition. 38 Prozent der Befragten sparen damit Geld. Im Vorjahr waren es allerdings noch 42 Prozent. Unverändert auf Platz 2 steht das Sparbuch. 33 Prozent legen darauf ihr Geld an – nach 35 Prozent im Vorjahr. Erstmals auf Platz 3 stehen, trotz eines Rückgangs um einen Prozentpunkt, Immobilien mit 25 Prozent.

Auf Platz 4 folgen Renten- und Kapitallebensversicherungen mit 24 Prozent. 29 Prozent waren es zuvor. Hier gibt es den stärksten Rückgang. Den Bausparvertrag als Geldanlage nennen statt 26 Prozent jetzt 23 Prozent. Das bedeutet Platz 5.

Dicht dahinter finden sich Investmentfonds mit 22 Prozent, die vier Prozentpunkte verloren. Kurzfristige Geldanlagen wie Tagesgeldkonten/Festgeldkonten/Termingelder kommen 2023 auf 20 Prozent nach 19 Prozent 2022.  

Aktien verloren den letztjährigen Zuwachs. Diese Anlageform wird aktuell von 20 Prozent genannt; vor einem Jahr waren es noch 23 Prozent. Die Riester-Rente kommt 2023 auf 17 Prozent nach 19 Prozent im Vorjahr. Auf dem 10. und letzten Platz liegen weiterhin Festverzinsliche Wertpapiere, die jetzt von 8 Prozent der Befragten genannt werden, was immerhin einem Plus von einem Prozentpunkt entspricht.

„Bei 10 Anlageformen acht Mal ein zum Teil deutliches Minus und nur zwei Mal ein kleines Plus: Die hohe Inflation entzieht den Bürgern Kaufkraft und schwächt deren Sparfähigkeit“, kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privaten
Bausparkassen, Christian König, dieses Ergebnis. 

Andreas J. Zehnder 70

Ob in Bonn, Berlin oder Brüssel – 25 Jahre lang prägte Andreas J. Zehnder die politischen Debatten rund um das Wohneigentum und das Bausparen entscheidend mit. 1993 wurde er zum Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privaten Bausparkassen ernannt. 2006 wurde er gebeten, auch das Amt des Vorstandsvorsitzenden des Verbands zu übernehmen. In dieser Funktion wurde er drei Mal wiedergewählt. 2018 schied er altershalber aus beiden Ämtern aus. Am 13. März 2023 wird er 70.

Zehnder setzte sich für Verbesserungen bei der Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage für niedrige Einkommensgruppen ein. Daneben machte er sich für die Einführung der Eigenheimzulage stark, die zwischen den Jahren 1995 und 2005 vielen Menschen half, sich ihren Traum von eigenen vier Wänden zu erfüllen. Als sie abgeschafft wurde, kämpfte er für eine staatlich geförderte Eigenheimrente in Form der ersparten Miete im Alter. Diese wurde 2008, auch als „Wohn-Riester“ bekannt, eingeführt und ist seitdem Teil der dritten Säule der Altersvorsorge. Leider geriet die Eigenheimrente viel komplizierter, als es sein Vorschlag einer Lösung „ohne Finanzamt“ vorsah. 

In seine Amtszeit fiel auch die grundlegende Novellierung des Bausparkassengesetzes 2015 – die erste nach 25 Jahren. Die neuen Handlungsmöglichkeiten erhöhten die Widerstandsfähigkeit der Bausparkassen gerade auch gegen die von der EZB verordnete Nullzinspolitik, die Zehnder nicht zuletzt wegen ihrer verheerenden Auswirkungen auf die Immobilienpreise früher als andere scharf kritisierte.

Von 1993 bis 2017 nahm er auch die Aufgabe des Geschäftsführenden Direktors der Europäischen Bausparkassenvereinigung wahr. In dieser Funktion unterstützte er nach dem Fall von Mauer und „Eisernem Vorhang“ maßgeblich den Export der Bausparidee in osteuropäische Länder.

Von 2013 bis 2019 war Zehnder zudem als Präsident der International Union of Housing Finance tätig, um auch über Europa hinaus für solide eigenkapitalbasierte Baufinanzierungssysteme als Alternative zum „secondary mortgage market“ zu werben. Dem Exekutivkomitee dieses Weltverbands gehörte er seit 1996 an.  

Wissenschaftspreis der privaten Bausparkassen für Nachwuchswissenschaftler – Teilnahme jetzt möglich

Wissenschaftspreis der privaten Bausparkassen für Nachwuchswissenschaftler – Teilnahme jetzt möglich

PM 2/2023 - Wissenschaftspreis (PDF, 122,4 kB)

Zum 15. Mal lobt der Verband der Privaten Bausparkassen den Werner Lehmann-Preis für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus. Prämiert werden wissenschaftliche Arbeiten (Dissertationen, Masterarbeiten und Diplomarbeiten), die sich mit Fragestellungen aus dem Themenbereich Wohnen, Bauen, Sanieren und
Finanzieren befassen.

Angenommen werden Arbeiten, die nach dem 31. Juli 2021 abgeschlossen sowie abschließend wissenschaftlich bewertet worden sind. Die Unterlagen sind bis zum 31. Juli 2023 bei der Geschäftsstelle des Verbands in Berlin einzureichen. Voraussetzung für die Teilnahme ist außerdem, dass die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer bei Fertigstellung der Arbeit nicht älter als 35 Jahre war.

Der 1. Preis ist mit 5.000 Euro dotiert, der 2. Preis mit 4.000 Euro, der 3. Preis mit 2.500 Euro und der 4.-10. Preis mit je 1.000 Euro. Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und Themenbeispielen aus der Vergangenheit gibt es unter:
www.bausparkassen.de/Wissenschaftspreis.

Dr. Werner Lehmann, † 1982, war Gründer des Verbands der Privaten Bausparkassen nach dem Krieg, bis 1977 dessen Geschäftsführer und Vorstandsmitglied und hat sich durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Bausparen über die Branche hinaus einen Namen gemacht.

Trendheft „Wie wir in Zukunft wohnen werden“

Trendheft „Wie wir in Zukunft wohnen werden“

PM 1/2023 Trendheft (PDF, 206,7 kB)

In Zusammenarbeit mit dem Institut für Zukunftspolitik, Berlin, hat der Verband der Privaten Bausparkassen ein Trendheft mit dem Titel „Wie wir in Zukunft wohnen werden“ herausgegeben. Es zeigt, wie vielfältig Bauen und Wohnen heute gedacht wird, und stellt Projekte und Initiativen vor, die Vorbildcharakter haben.

Recycelbare Häuser; natur- und umweltschonend bauen mit weniger Material; weniger Hightech im Haus, dafür mehr technische Intelligenz bei der Hausplanung; Bauen in einer Kreislaufwirtschaft „denken“; Multifunktionalität im ländlichen Raum: Dazu gibt es o.a. Interviews mit Bauingenieuren/Architekten und Wissenschaftlern.

Vorzeigeprojekte machen deutlich, was möglich ist, wenn sich Bürgermeister/Gemeinden und private Initiativen auf den Weg machen, Neues zu wagen. Zum Beispiel:

• ein Vorzeigehaus in einem Energiesparquartier in Bamberg

• der Aufbau eines Nahwärmenetzes in der rheinland-pfälzischen Gemeinde Külz

• das „digitale Dorf“ Spiegelau im Bayerischen Wald

• „Jungsein und Altwerden“ in der niedersächsischen Gemeinde Vress

• „Junge Baufamilien in alten Häusern“ in Oschersleben / Sachsen Anhalt

• Alte Bautraditionen und neue Mitsprachemodelle im oberbayerischen Kirchanschöring

• ein gemeinsamer Hausbau von Jung und Alt, von Eigentümern, Mietern und Sozialmietern in Oldenburg

• Studenten als Bauherren in Heidelberg oder

• Inklusives Wohnen in Köln.

• Ergänzend findet sich im Trendheft ein Interview

Staatlich geförderte Eigenheimrente für energetische Sanierungen geöffnet – Private Bausparkassen begrüßen ersten Reformschritt

Staatlich geförderte Eigenheimrente für energetische Sanierungen geöffnet – Private Bausparkassen begrüßen ersten Reformschritt

PM 14/2022 Wohn-Riester (PDF, 126,7 kB)

Die staatlich geförderte Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, kann bisher zum Aufbau von Eigenkapital, zur Tilgung bzw. Umschuldung eines Darlehens und zur altersgerechten Sanierung genutzt werden. Das Jahressteuergesetz 2022, das heute vom Bundestag verabschiedet wurde, erweitert nun die Eigenheimrente. Sie soll ab Januar 2024 auch für energetische Sanierungen eingesetzt werden können.

Der Verband der Privaten Bausparkassen begrüßt die zusätzliche Verwendungsmöglichkeit. „Der Gesetzgeber setzt damit ein starkes Zeichen für den dauerhaften Substanzerhalt der Immobilie mit der Perspektive, im Alter nicht nur mietfrei zu leben, sondern auch mit überschaubaren Energiekosten“, erklärte der Vorstandsvorsitzende des Verbands, Bernd Hertweck. 

„Diesem ersten Reformschritt muss jetzt eine grundlegende Reform der Eigenheimrente folgen“, fügte er hinzu. „Die Eigenheimrente muss einfacher und verständlicher werden.“ Viele Menschen seien finanziell nicht in der Lage, gleichzeitig auf zwei Wegen für ihr Alter vorzusorgen, mit einer Geldrente und einer Eigenheimrente. Bei den Überlegungen zur Zukunft der privaten Altersvorsorge müsse deshalb sichergestellt werden, dass die Eigenheimrente eine frei wählbare und gleichberechtigte Alternative zu einer staatlich geförderten Geldrente bleibe. „Wohneigentum“, so Hertweck, „ist nun einmal die beliebteste Form der Altersvorsorge und die einzige, die man schon in jungen Jahren genießen kann.“

Hohe Inflation: Können Alltagskosten gedeckt werden? – Umfrage zeigt zwiespältiges Bild

Hohe Inflation: Können Alltagskosten gedeckt werden? - Umfrage zeigt zwiespältiges Bild

PM 13/2022 - Alltagskosten (PDF, 177,7 kB)

Wie schätzen die Bundesbürger angesichts der Rekordinflation ihre persönliche Situation bei der Kostendeckung des Alltags ein: Reicht ihr Einkommen aus? Müssen sie auf Ersparnisse zurückgreifen? Haben sie überhaupt Reserven? Das Meinungsforschungsinstitut Kantar befragte dazu im Auftrag des Verbands der Privaten Bausparkassen über 2.000 Bundesbürger im Alter von über 14 Jahren.

57,4 Prozent erklärten, mit ihrem Einkommen klarzukommen, ohne an ihre Ersparnisse gehen zu müssen. 19,4 Prozent müssen auf Ersparnisse zurückgreifen, um die alltäglichen Kosten zu decken. 12,3 Prozent haben keine Reserven, kommen aber nach eigener Aussage klar, wenn sie den Gürtel enger schnallen. Sich um einen Zusatzjob oder staatliche Hilfe bemühen zu müssen, weil sie keine Reserven haben, trifft auf 8,3 Prozent zu.  

Rekordinflation und Bauzinsen bestimmen Sparmotive – Herbstumfrage 2022 der privaten Bausparkassen

Rekordinflation und Bauzinsen bestimmen Sparmotive – Herbstumfrage 2022 der privaten Bausparkassen

PM 12/2022 - Sparklima Herbst (PDF, 177,4 kB)

Rekordinflation und höhere Bauzinsen: Beides hinterlässt deutliche Spuren bei den Sparmotiven. Das ist das wichtigste Ergebnis der Herbstumfrage 2022[1] zum Sparverhalten der Bundesbürger. Das Meinungsforschungsinstitut Kantar befragte dazu im Auftrag des Verbands der Privaten Bausparkassen bereits zum 76. Mal über 2.000 Bundesbürger im Alter von über 14 Jahren.

Das Sparmotiv „Konsum“ wird jetzt nur noch von 42 Prozent der Bundesbürger genannt. Bei der Sommerumfrage waren es noch 49 Prozent. „Angesichts sinkender Realeinkommen und einer Rekordinflation, die sich 2023 kaum abschwächen dürfte, wird Sparen für die meisten Menschen in Deutschland immer schwieriger“, erklärte Hauptgeschäftsführer Christian König. „Spätere Anschaffungen müssen da in den Hintergrund rücken.“

Die mittlerweile deutlich höheren Bauzinsen spiegeln sich nach Auffassung des Verbands auch im Rückgang beim Sparmotiv „Wohneigentum“ wider. Es wurde aktuell von 37 Prozent genannt – nach 44 Prozent zuvor. „Eigene vier Wände“, so König, „bleiben zwar der Lebenstraum Nr. 1. Normal- und Geringverdiener zweifeln derzeit aber zunehmend daran, ihn sich noch erfüllen zu können.“ Die Politik sei aufgerufen, hier mehr zu tun und vor allem auch die Sparfähigkeit und Sparbereitschaft in diesen Einkommensgruppen zu stärken. „Wohneigentum darf nicht zum Luxusgut für Besserbetuchte werden“. 

Einen Rückgang verzeichnet auch das Sparmotiv „Kapitalanlage“. Nach 33 Prozent in der Sommerumfrage nennen es aktuell nur noch 29 Prozent.

Angesichts knapper werdender Spielräume fürs Sparen beschränken sich viele auf das Sparmotiv „Altersvorsorge“. Es führt die Liste mit deutlichem Abstand an. 56 Prozent der Befragten nennen es – nach zuvor 57 Prozent.

Das Sparmotiv „Notgroschen“ legt von 6 Prozent auf 9 Prozent zu. „Ausbildung der Kinder“ wird nur noch von 2 Prozent der Befragten genannt; 3 Prozent waren es vorher. Auch das passe ins Bild, so König.

[1] Die Umfrage fand im Oktober statt.

Wohneigentumspolitik als sozialer Auftrag – Bauspartag der privaten Bausparkassen

Wohneigentumspolitik als sozialer Auftrag - Bauspartag der privaten Bausparkassen

PM 11/2022 - Bauspartag (PDF, 141,6 kB)

„Vielerorts besteht die Gefahr, dass Wohneigentum zum Privileg Besserverdienender wird. Dem muss die Politik entgegensteuern. Nicht um individuelle Träume zu erfüllen, sondern weil Wohneigentumspolitik praktizierte Sozialpolitik ist“. So formulierte es der Vorstandsvorsitzende des Verbands der Privaten Bausparkassen, Bernd Hertweck, beim Bauspartag in Berlin. Bundesbauministerin Klara Geywitz erklärte: „Mit unserer neuen Wohneigentumsförderung werden wir Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen helfen, sich Wohneigentum zu leisten.“

Stark gestiegene Immobilienpreise, steigende Bauzinsen, explodierende Energiepreise bei sinkendem Realeinkommen: „Normalverdiener“, so Hertweck, „tun sich vielerorts zunehmend schwer, sich ihren größten Lebenstraum, eigene vier Wände, zu erfüllen. Ihnen über die Schwelle zum Wohneigentum zu helfen, muss ein Kernanliegen der Politik sein.“ Wohneigentumsbildung sei der klassische Einstieg in den Vermögensaufbau, der die Vermögensverteilung gerechter mache. Als Absicherung im Alter durch mietfreies Wohnen entlasteten eigene vier Wände die sozialen Sicherungssysteme. Hertweck forderte mehr Unterstützung beim Eigenkapitalaufbau, weil mangelndes Eigenkapital die größte Hürde beim Wohneigentumserwerb darstelle. Konkret mahnte er die Verbesserung der Arbeitnehmersparzulage an, die seit 23 Jahren nicht mehr angepackt worden sei. Viele Arbeitnehmer seien dadurch aus der Förderung herausgefallen, obwohl sie real nicht mehr verdienten als früher. Dringenden Handlungsbedarf gebe es auch bei der staatlich geförderten Eigenheimrente – auch Wohn-Riester genannt. Sie müsse radikal vereinfacht werden und auch Selbstständige sollten sie nutzen dürfen. Hertweck: „Viele Menschen sind nicht in der Lage, gleichzeitig auf zwei Wegen für ihr Alter privat vorzusorgen: mit einer Eigenheimrente und einer Geldrente. Die Eigenheimrente muss deshalb eine frei wählbare und gleichberechtigte Alternative zur Geldrente bleiben.“

In der Panel-Diskussion hat Bundesbauministerin Klara Geywitz auch ausgeführt, dass ihr Ministerium den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Selbstnutzung wie zur Neugründung fördere. Es gebe ein Bedürfnis nach neuen Genossenschaften. Hierfür werde in Kürze ein attraktiver Anreiz gesetzt.  

Trotz einer spürbaren Verunsicherung infolge des Kriegs in der Ukraine und dessen Auswirkungen ist Wohneigentum für die Menschen unverändert attraktiv. Darauf wies der Geschäftsführer des forsa-Instituts, Dr. Peter Matuschek, hin. 80 Prozent der Mieter würden nach der neuesten Umfrage am liebsten in eigenen vier Wänden wohnen, betonte er. 25 Prozent von ihnen planten einen Immobilienkauf, auch wenn sie fast alle meinten, dass dies heute schwieriger sei als noch vor fünf Jahren.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Dr. Florian Toncar MdB (FDP), zeigte sich zuversichtlich, mit den Ländern eine Einigung bei der Grunderwerbsteuer hinbekommen zu können. Bei Überlegungen zu eigenkapitalersetzenden Darlehen bzw. Tilgungszuschüssen müsse man die finanzielle Situation im Auge behalten. Hier gelte es, einen „guten Hebel“ zu finden, der neue Haushaltsrisiken vermeide.   

Der Vorstandsvorsitzende der BHW Bausparkasse, Henning Göbel, machte in der Diskussion deutlich, dass eigene vier Wände die mit Abstand beliebteste Form der privaten Altersvorsorge seien. „Wer eine Immobilie erwirbt, sorgt nicht nur für sein Alter vor, sondern schafft zugleich einen inflationssicheren Vermögenswert, der an Kinder und Enkel weitergegeben werden kann.“ Das erfordere jedoch privates Engagement über die gesetzliche Vorsorge hinaus. „Um zukünftige Rentner vor Illusionen zu bewahren, ist es wichtig, dass die Politik die Notwendigkeit von zusätzlichen Sparanstrengungen intensiv kommuniziert“, erklärte Göbel. „Wohneigentum steht für Unabhängigkeit, Mietfreiheit im Alter, Schutz vor Kündigung.“     

Kassem Taher Saleh, MdB, Obmann im Bauausschuss des Bundestags von Bündnis`90/Die Grünen, plädierte für eine Bauwende und eine weitgehende Konzentration der Fördermittel auf den Bestand. Umbau vor Neubau und Lebenszyklusbetrachtung seien dabei zentrale Pfeiler.

Mike Kammann, Mitglied des Vorstands der Bausparkasse Schwäbisch Hall, wies auf die 40 Milliarden Euro hin, die die Bausparkassen pro Jahr an Baugeldern auszahlen. Der Großteil davon fließe in energetische Sanierungsmaßnahmen. Im Bestand liege der stärkste Hebel. „Fast ein Drittel der bestehenden Wohngebäude zählen zu den schlechtesten Energieeffizienzklassen G und H“, so Kammann. „Hier müssen wir ran – das betrifft auch die künftige Förderung. Es gilt: ohne Immobilien keine Klimawende.“

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall habe Kennzahlen definiert, mit denen sie die Nachhaltigkeit ihrer Kredite bewerten und Fortschritte messen könne. „Ein Drittel unseres Kreditportfolios zahlt bereits auf die Umweltziele der EU-Taxonomie im Wohngebäudebereich ein und lässt sich damit als ökologisch nachhaltig klassifizieren.“  

Spitzen-Finanzierer des privaten Wohnungsbaus

Spitzen-Finanzierer des privaten Wohnungsbaus

PM 10/2022 - Wohnungsbaufinanzierung (PDF, 172,9 kB)

316,5 Milliarden Euro wurden 2021 zur privaten Wohnungsbaufinanzierung ausgezahlt – 29,5 Milliarden Euro mehr als 2020. Damals waren es 287,0 Milliarden Euro. Darauf wies jetzt der Verband der Privaten Bausparkassen hin.

Die Sparkassen erzielten 99,4 Milliarden Euro (2020: 89,2). Das entspricht einem Marktanteil von 31,4 Prozent. Mit 81,1 Milliarden Euro (2020: 71,0) kamen die Genossenschaftsbanken auf einen Marktanteil von 25,6 Prozent. Die Kreditbanken stellten Mittel im Volumen von geschätzten 72,9 Milliarden Euro (2020: 64,2) bereit; ihr Marktanteil lag damit 2021 bei 23,0 Prozent. Die Bausparkassen trugen mit 40,2 Milliarden Euro (2020: 40,8) zur privaten Wohnungsfinanzierung bei. Mit ihrem bislang zweitbesten Ergebnis erreichten sie einen Marktanteil von 12,7 Prozent.

Geschätzte 10,9 Milliarden Euro (2020:9,7) wurden von den Realkreditinstitute (private Hypothekenbanken und öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten) ausgereicht, was einen Marktanteil von 3,4 Prozent ergab. Mit 8,6 Milliarden Euro (2020: 10,0) und einem Marktanteil von 2,7 Prozent folgen die Lebensversicherungen. Auf die Landesbanken entfielen geschätzte 3,4 Milliarden Euro (2020: 2,1 Mrd. Euro) bzw. ein Marktanteil von 1,1 Prozent.

In diesen Zahlen sind auch die durchgeleiteten – auf die Institutsgruppen nicht näher aufgeschlüsselten – Kredite der KfW enthalten. Sie basieren auf Angaben der Verbände bzw. Schätzungen von Prof. Dr. Mechthild Schrooten von der Hochschule Bremen.