Arbeitnehmer-Sparzulage: Einkommensgrenzen werden ab 2024 mehr als verdoppelt

Arbeitnehmer-Sparzulage: Einkommensgrenzen werden ab 2024 mehr als verdoppelt

PM 14-2023_gem. PM Arbeitnehmersparzulage (PDF, 165,8 kB)

BERLIN –Die Arbeitnehmer-Sparzulage zu den vermögenswirksamen Leistungen der Arbeitgeber wird verbessert. Der Bundestag stimmte heute dem kurzfristig von den Ampel-Fraktionen eingebrachten und von der Unionsfraktion mitgetragenen Vorschlag zu. Die Einkommensgrenzen werden schon ab 2024 auf 40.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete angehoben, um wieder mehr Menschen mit dem Sparanreiz zu erreichen. „Dieser Schritt war überfällig“, so die Bewertung der beiden Bausparkassenverbände.

Die Erhöhung der Einkommensgrenzen gilt für beide förderfähigen Sparformen: das Bausparen und das Sparen mit Vermögensbeteiligungen, zum Beispiel Investmentfonds. Die Anpassung erfolgte im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes. Mit diesem will die Bundesregierung die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ausbauen und die Gründung von Start-ups erleichtern. Durch die Reform werden die Einkommensgrenzen der Arbeitnehmer-Sparzulage für Bausparen und für Anlagen in Vermögensbeteiligungen angeglichen.

„Dadurch signalisiert der Staat  Millionen von abhängig Beschäftigten, dass es sinnvoll ist, früh mit der Vermögensbildung zu beginnen“, begrüßen der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privaten Bausparkassen (VdPB), Christian König, und der Verbandsdirektor der Landesbausparkassen (LBS), Axel Guthmann, die Initiative des Parlaments. Dies sei unerlässlich, um später über genug Eigenkapital für den Erwerb von Wohneigentum zu verfügen. Das Signal sei gerade für die junge Generation wichtig, die in einem Umfeld sehr niedriger Zinsen aufgewachsen ist und vorsorgendes Sparen oft erst wieder lernen muss.

Die aktuellen Einkommensgrenzen von 17.900 und 35.800 Euro beim Bausparen stammen aus dem Jahr 1999. 2023 sind daher laut einer Untersuchung von empirica nur noch knapp 8 Millionen Arbeitnehmer anspruchsberechtigt. Der Kreis erweitert sich jetzt um fast 14 Millionen. „Damit der Sparanreiz Früchte trägt, ist es jetzt wichtig, dass auch die Arbeitgeber ihren Beitrag leisten und vermögenswirksame Leistungen anbieten“, erklärten König und Guthmann.

Info

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Zulage zu den vermögenswirksamen Leistungen, die Unternehmen ihren Beschäftigten entweder als Arbeitgeberleistung zusätzlich zum Lohn gewähren oder aber aus deren Nettolohn auf einen vom Arbeitnehmer benannten Sparvertrag überweisen. Förderfähig sind zum einen die wohnungswirtschaftliche Verwendung, beispielsweise das Bausparen oder die Tilgung eines Baukredits, zum anderen Vermögensbeteiligungen wie Fondssparpläne. Der Fördersatz für die wohnungswirtschaftliche Verwendung beträgt derzeit 9 Prozent, die maximale jährliche Zulage 43 Euro. Das Beteiligungssparen wird mit 20 Prozent und bis zu 80 Euro im Jahr bezuschusst. Dort liegen die Einkommensgrenzen heute bei 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro.

„Ampel“ muss Wohneigentumspolitik voranbringen – Bauspartag der deutschen Bausparkassen

„Ampel“ muss Wohneigentumspolitik voranbringen - Bauspartag der deutschen Bausparkassen

PM 12/2023 - Bauspartag (PDF, 163,5 kB)

„Die Ampel muss dringend gegensteuern, sonst können sich nur noch Besserverdienende Wohneigentum leisten.“ Dies ist eine von drei zentralen Forderungen, die die Vorsitzenden der beiden deutschen Bausparkassenverbände, Bernd Hertweck und Jörg Münning, der Bundesregierung auf dem Bauspartag in Berlin unisono mit auf den Weg gaben. Zweitens sei es wichtig, die Wohneigentümer mitzunehmen, um den Klimaschutz im Gebäudebereich schneller voranzubringen. Und drittens gehört nach Auffassung der Bausparkassenverbände bei der Reform der privaten Altersvorsorge auch die Eigenheimrente angepackt: „Sie muss deutlich einfacher werden.“

„Wohneigentumsbildung ist der Wohnraumschaffer Nummer 1 in Deutschland“, erklärte der Vorstandsvorsitzende des Verbands der Privaten Bausparkassen, Bernd Hertweck. In den letzten 10 Jahren seien über 1 Million Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern neu entstanden – fast 100.000 mehr als neue Mietwohnungen in neuen und alten Gebäuden. Die Wohneigentumsbildung habe dringend benötigte Mietwohnungen frei gemacht. „Trotzdem liegt der Fokus der Ampel bisher einseitig auf Mietwohnungen“, so Hertweck. Das müsse sich ändern. Nicht um Menschen individuelle Träume zu erfüllen, sondern weil unsere Gesellschaft davon als Ganzes profitiere. „Wir brauchen beides: mehr Mietwohnungen und mehr Eigenheime.“ 

In diesem Zusammenhang fordern die deutschen Bausparkassen, die Sparfähigkeit und die Sparbereitschaft normalverdienender Haushalte zu stärken. Dafür biete sich zum Beispiel die längst überfällige Verbesserung der Arbeitnehmersparzulage an. Die Erwerbsnebenkosten müssten dringend abgesenkt werden. Das Vorhaben der „Ampel“, den Bundesländern die Einführung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer zu ermöglichen, sei jetzt in Gesetzesform zu gießen. Um im Bundesrat eine Mehrheit dafür zu gewinnen, brauche es vermutlich eine temporäre Kompensation des Bundes.

Der soziale Nutzen der Wohneigentumsbildung zeigt sich nach Auffassung der deutschen Bausparkassen auch beim Vorhaben, den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral zu gestalten. „Voraussetzung ist eine Verdopplung der jährlichen Sanierungsquote, die heute bei einem Prozent liegt“, hob Jörg Münning, Vorsitzender der LBS-Bausparkassenkonferenz, hervor. Viele Wohneigentümer seien durch die Diskussion um das Heizungsgesetz noch stark verunsichert. Münning: „Die Politik muss jene Menschen mitnehmen, die ein eigenes Interesse am Werterhalt ihrer Immobilie haben und die dafür oft auch zweckgerichtet vorsparen, etwa mit einem Bausparvertrag.“ Dort, wo sich Sanierungsinvestitionen lange nicht rechnen, müssten Fordern und Fördern sozial ausbalanciert sein. „Vor allem aber brauchen wir eine langfristig verlässliche Förderung – weit über die aktuelle Legislaturperiode hinaus.“

Planungssicherheit für mindestens fünf bis zehn Jahre forderte der Vorstandsvorsitzende der Bausparkasse Schwäbisch Hall, Reinhard Klein. Er vermisst „einen Masterplan, der aus vorhandenen Puzzlestücken ein Gesamtbild formt“. Die Sanierungslogik müsse die CO2-Effizienz höher bewerten als die reine Energieeffizienz. Gebäude mit Energieklasse G oder H könnten mit vertretbarem Aufwand CO2-neutral betrieben werden, aber nicht voll energieeffizient. „Die Förderprogramme“, so Klein, „sind deshalb auf die CO2-Auswirkungen abzustellen und stärker nach sozialen Kriterien zu differenzieren.“ Außerdem mahnte er Technologieoffenheit an.

Stefan Siebert, Vorstandsvorsitzender der LBS Süd, fordert eine Reform der staatlich geförderten Eigenheimrente – auch Wohn-Riester genannt. „Sie hilft beim Eigenkapitalaufbau und beschleunigt die Schuldentilgung, ist jedoch kompliziert und gehört vereinfacht“, betonte er. Die Diskussion um die Zukunft der privaten Altersvorsorge kreise derzeit einseitig um die Geldrente. Weil viele nicht gleichzeitig auf zwei Wegen für ihr Alter vorsorgen könnten, aber eine Präferenz für eigene vier Wände hätten, müsse die Eigenheimrente eine frei wählbare und gleichberechtigte Alternative zu einer Geldrente bleiben.

Sparmotiv „Wohneigentum“ vor „Konsum“ auf Platz 2 – Herbstumfrage 2023 der privaten Bausparkassen

Sparmotiv „Wohneigentum“ vor „Konsum“ auf Platz 2 – Herbstumfrage 2023 der privaten Bausparkassen

PM 11/2023 - Herbstumfrage (PDF, 217,7 kB)

Wohneigentum vor Konsum: Die Umschichtung bei diesen Sparmotiven ist das auffälligste Ergebnis der Herbstumfrage 2023 zum Sparverhalten der Bundesbürger. Das Meinungsforschungsinstitut Kantar befragte dazu im Auftrag des Verbands der Privaten Bausparkassen zum 79. Mal über 2.000 Bundesbürger im Alter von über 14 Jahren.

Die „Altersvorsorge“ bleibt das wichtigste Sparmotiv der Bundesbürger. 56 Prozent nannten es in der Herbstumfrage – nach 57 Prozent im Sommer. Auf Platz 2 steht jetzt allerdings „Wohneigentum“. Dieses Sparmotiv legte um fünf Prozentpunkt auf 42 Prozent zu. Damit überholte es erstmals seit Frühjahr 2010 wieder das Sparmotiv „Konsum“ – verstanden als Sparen für spätere größere Anschaffungen. Dieses kam auf unverändert 41 Prozent.

„Die Diskussion über das Heizungsgesetz hat viele Menschen völlig verunsichert“, erklärte Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privaten Bausparkassen. „Niemand weiß genau, was auf ihn an finanzieller Belastung zukommt. Klar ist aber: Es wird teuer.“ Diejenigen, die sparen können, hielten jetzt lieber ihr Geld zusammen, um sich ein Finanzpolster aufzubauen.

Die „Kapitalanlage“ kommt auf nur noch 26 Prozent – zwei Prozentpunkte weniger als zuletzt.

4 Prozent – nach 8 Prozent im Sommer  – gaben als Sparmotiv „Notgroschen“ an und 3 statt zuvor 4 Prozent „Ausbildung der Kinder“.

Top-Finanzierer des privaten Wohnungsbaus

Top-Finanzierer des privaten Wohnungsbaus

PM 10/2023 - Baufinanzierung (PDF, 216,6 kB)

301,6 Milliarden Euro wurden 2022 zur privaten Wohnungsbaufinanzierung ausgezahlt – 14,9 Milliarden Euro weniger als 2021. Damals waren es 316,5 Milliarden Euro. Darauf wies jetzt der Verband der Privaten Bausparkassen hin.

Die Sparkassen erzielten 97,0 Milliarden Euro (2021: 99,4). Das entspricht einem Marktanteil von 32,2 Prozent. Mit 77,8 Milliarden Euro (2021: 81,1) kamen die Genossenschaftsbanken auf einen Marktanteil von 25,8 Prozent. Die Kreditbanken stellten Mittel im Volumen von geschätzten 65,1 Milliarden Euro (2021: 72,9) bereit; ihr Marktanteil lag damit 2022 bei 21,6 Prozent. Die Bausparkassen konnten gegen den Trend leicht zulegen und trugen mit 40,5 Milliarden Euro (2021: 40,2) zur privaten Wohnungsfinanzierung bei. Damit erreichten sie einen Marktanteil von 13,4 Prozent. 30,3 Milliarden Euro kamen dabei von der privaten Bausparkassen.

Geschätzte 9,2 Milliarden Euro (2021: 10,9) wurden von den Realkreditinstitute (private Hypothekenbanken und öffentlich-rechtliche Grundkreditanstalten) ausgereicht, was einen Marktanteil von 3,1 Prozent ergab. Mit einem Zuwachs auf 8,8 Milliarden Euro (2021: 8,6) und einem Marktanteil von 2,9 Prozent folgen die Lebensversicherungen. Auf die Landesbanken entfielen geschätzte 3,2 Milliarden Euro (2021: 3,4), was einem Marktanteil von 1,1 Prozent entspricht.

In diesen Zahlen sind auch die durchgeleiteten – auf die Institutsgruppen nicht näher aufgeschlüsselten – Kredite der KfW enthalten. Sie basieren auf Angaben der Verbände bzw. Schätzungen von Prof. Dr. Mechthild Schrooten von der Hochschule Bremen.

75 Jahre Verband der Privaten Bausparkassen

75 Jahre Verband der Privaten Bausparkassen

PM 9/2023 - 75 Jahre Verband (PDF, 149,0 kB)

Der Verband der Privaten Bausparkassen wird am 23. September 75 Jahre alt. 1948, in einem weitgehend zerstörten Deutschland gegründet, ließ er sich von einem Ziel leiten, das nach wie vor aktuell ist: Menschen zu helfen, sich ihren Lebenstraum von eigenen vier Wänden zu erfüllen. Die Wiedereinführung des Bausparens in der früheren DDR und der Export in Länder Mittel- und Osteuropas zählen zu den wichtigsten Wegmarken. Bausparen verbindet in einer einmaligen Form Eigenkapitalaufbau und Zinsabsicherung. Der hohe Wert, der damit verknüpft ist, wurde mit der Zinswende im Jahr 2022 vielen Menschen wieder ins Bewusstsein gerückt. Zinsabsicherung und zweckgerichteter Aufbau eines Finanzpolsters für notwendige Investitionen, ob für Kauf, Bau oder energetische Sanierungen, sind auch heute Hauptmotive für diesen Vorsorgeklassiker.

1947 hatten die privaten Bausparkassen zunächst eine Arbeitsgemeinschaft gegründet. Diese formierte sich am 23. September 1948 als Verband der Privaten
Bausparkassen e.V. mit Sitz in Düsseldorf. Es folgten Umzüge nach Frankfurt am Main, Bonn und im Jahr 2000 schließlich nach Berlin.

Die Gründung fiel in eine Zeit, die von Wohnungsnot geprägt war. Zerbombte Häuser und ein enormer Zustrom vertriebener und geflüchteter Familien prägten die Stadtbilder. Die Bausparkassen hatten sich der Wiederbelebung des Spargedankens verschrieben, um mitzuhelfen, die Wohnungsnot zu beseitigen. Sie knüpften damit an ihre Entstehung in den 1920er-Jahren an. Damals hatte der Zusammenbruch des Realkreditsystems als Folge des Ersten Weltkriegs und der Hyperinflation den Weg für neue Finanzierungsmodelle eröffnet – in diesem Fall für ein Modell der Hilfe zur Selbsthilfe, das weitestgehend unabhängig vom Kapitalmarkt war. Der Kollektivgedanke in der Eigenheimfinanzierung war entstanden.

In den Jahren nach 1948 haben sich die Bausparkassen zu einer der größten Finanzierungsgruppen im privaten Wohnungsbau entwickelt. Weit mehr als 1.000 Milliarden Euro wurden für die Wohnungsfinanzierung zur Verfügung gestellt. Die Bausparkassen waren am Erwerb von über 13 Millionen Wohnungen beteiligt, darunter 9 Millionen Neubauten. In den letzten Jahren wurden jeweils über 40 Milliarden Euro an Baugeldern ausgezahlt, von denen fast zwei Drittel in die Bestandssanierung geflossen sind – darunter ein großer Teil für die energetische Ertüchtigung.  

Bausparen ist für die meisten Menschen der erste Schritt auf dem Weg in die eigenen vier Wänden. Dahinter steht der Wunsch, drei Ziele miteinander zu verbinden: Zukunftsvorsorge, Generationenvorsorge und Vermögensaufbau. Aus Sicht der Bausparkassen dürfen eigenen vier Wände nicht zum Privileg Besserverdienender werden. Wer Wohneigentum erwirbt, entlastet angespannte Mietwohnungsmärkte und durch mietfreies Wohnen im Alter die Sozialkassen. Die Politik hat deshalb allen Grund, diszipliniertes Sparen sozial ausbalanciert zu fördern. Auch dafür setzt sich der Verband seit Jahrzehnten nach Kräften ein. 

Bei allen Herausforderungen und Krisen, denen auch die Bausparkassen ausgesetzt waren, hat sich die Bausparidee bewährt. Sie wurde nach dem Fall der Mauer und des „Eisernen Vorhangs“ in der früheren DDR erfolgreich wiedereingeführt und in viele Länder Mittel- und Osteuropas exportiert. Bausparen ist unverzichtbarer Teil einer soliden Finanzierungskultur, die sich durch zweckgerichteten Aufbau von Eigenkapital, Festzinsen und strenge Beleihungsstandards auszeichnet. Das hat dem deutschen Wohnimmobilienmarkt gutgetan und eine besondere Stabilität verliehen. 

Nach einer langen Niedrigzinsphase hat die Anfang 2022 erfolgte Zinswende vielen Menschen wieder die Vorteile der Bausparidee ins Bewusstsein gerückt. Allgemein ist von „Renaissance“ die Rede. Haupttreiber der nach wie vor hohen Nachfrage sind die kombinierten Motive „Sicherung eines Zinsvorteils bei gleichzeitiger Vorsorge für an-stehende Energiesparmaßnahmen“. Der Bausparvertrag 2023 ist vielfach ein Energiesparvertrag und damit von zentraler Bedeutung für das übergeordnete politische Ziel „Klimaneutraler Gebäudebestand“.

Einen Videoclip zum 75. Geburtstag des Verbands finden Sie unter: Videos – Verband der privaten Bausparkassen e.V.

Konsum als Sparmotiv auf niedrigstem Stand seit 2000 – Sommerumfrage 2023 der privaten Bausparkassen –

Konsum als Sparmotiv auf niedrigstem Stand seit 2000 – Sommerumfrage 2023 der privaten Bausparkassen –

PM 8/2023 Sommerumfrage (PDF, 217,8 kB)

Altersvorsorge statt Konsum: Die Umschichtung bei diesen Sparmotiven ist das auffälligste Ergebnis der Sommerumfrage 2023 zum Sparverhalten der Bundesbürger. Das Meinungsforschungsinstitut Kantar befragte dazu im Auftrag des Verbands der Privaten Bausparkassen zum 78. Mal über 2.000 Bundesbürger im Alter von über 14 Jahren.

Das Sparmotiv „Altersvorsorge“ verzeichnet gegenüber der Sommerumfrage ein Plus von 51 Prozent auf 57 Prozent. „Konsum“ – verstanden als Sparen für spätere größere Anschaffungen – nennen nach zuletzt 47 Prozent jetzt nur noch 41 Prozent. Das ist der niedrigste Wert seit 23 Jahren. „Sinkende Reallöhne aufgrund einer hohen Inflation verschieben offenbar die Prioritäten beim Sparen derjenigen, die noch sparen können“, erklärte Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privaten Bausparkassen. „Die Verunsicherung ist groß angesichts einer schwachen Konjunktur und eingetrübter Erwartungen. Viele halten lieber ihr Geld zusammen, um für die Zukunft vorzusorgen, und schrauben Konsumwünsche zurück.“

Unverändert 37 Prozent nennen als Sparmotiv „Wohneigentum“. Die „Kapitalanlage“ kommt auf 28 Prozent – zwei Prozentpunkte weniger als zuletzt.

8 Prozent – nach 7 Prozent im Frühjahr – geben als Sparmotiv „Notgroschen“ an und unverändert 4 Prozent „Ausbildung der Kinder“.

Nach wie vor sehen sich nur vier von zehn Bundesbürgern in der Lage, für bestimmte Zwecke sparen zu können.

Countdown für den Wissenschaftspreis der privaten Bausparkassen

Countdown für den Wissenschaftspreis der privaten Bausparkassen

PM 7/2023 - Wissenschaftspreis (PDF, 119,1 kB)

Noch bis zum 31. Juli 2023 ist Zeit, sich für den diesjährigen Wissenschaftspreis der privaten Bausparkassen zu bewerben. Zugelassen sind Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertation im Themenbereich Wohnen, Bauen und Finanzieren. Die Arbeiten müssen nach dem 31. Juli 2021 abgeschlossen sowie abschließend wissenschaftlich bewertet worden sein. Die Altersgrenze bei Fertigstellung der Arbeit beträgt 35 Jahre.

Es winken attraktive Preise: Allein die drei Erstplatzierten erhalten 5.000 Euro, 4.000 Euro bzw. 2.500 Euro. Weitere Informationen finden sich auf www.bausparkassen.de/Wissenschaftspreis.

Konsum fast so wichtig wie Altersvorsorge – Frühjahrsumfrage 2023 der privaten Bausparkassen

Konsum fast so wichtig wie Altersvorsorge – Frühjahrsumfrage 2023 der privaten Bausparkassen

PM 6/2023 - Frühjahrsumfrage (PDF, 181,7 kB)

Nur noch 40 Prozent der Deutschen sehen sich derzeit in der Lage, für bestimmte Zwecke zu sparen. Größter Verlierer ist das Sparmotiv „Altersvorsorge“. Das höchste Plus verzeichnet das Sparmotiv „Konsum“. Zu diesem Ergebnis kommt die Frühjahrsumfrage 2023 zum Sparverhalten der Bundesbürger. Das Meinungsforschungsinstitut Kantar befragte dazu im Auftrag des Verbands der Privaten Bausparkassen zum 77. Mal über 2.000 Bundesbürger im Alter von über 14 Jahren.

Die Zahl derjenigen, die angeben, für bestimmte Zwecke sparen zu können, ist von 42,5 auf 40,4 Prozent gesunken. Das ist der zweitniedrigste Wert, der jemals in dieser Umfragereihe, die bis ins Jahr 1997 zurückgeht, gemessen wurde. Tiefer lag er nur im Sommer 2022 mit 39,3 Prozent. „Immer mehr Menschen geht das Geld zum Sparen aus“, erklärte Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privaten Bausparkassen. „Die Lebenshaltungskosten verschlingen einen immer größeren Teil des Einkommens.“

Größter Verlierer ist das Sparmotiv „Altersvorsorge“. Es wird jetzt nur noch von 51 Prozent der Befragten genannt – nach 56 Prozent in der Herbstumfrage. Größter Gewinner ist das Sparmotiv „Konsum“ – verstanden als Sparen für größere Anschaffungen. 47 Prozent der Befragten nennen es. Das entspricht einem Plus von 5 Prozentpunkten. Das Sparmotiv „Wohneigentum“ kommt nach zuvor 37 Prozent auf 36 Prozent.  

Einen Prozentpunkt rauf ging es für das Sparmotiv „Kapitalanlage“. Es wird aktuell von 30 Prozent genannt. 7 Prozent – nach 9 Prozent im Herbst – nennen „Notgroschen“ und 4 Prozent statt zuvor 2 Prozent „Ausbildung der Kinder“.

Entwurf des „Zukunftsfinanzierungsgesetzes“ muss nachgebessert werden

Entwurf des „Zukunftsfinanzierungsgesetzes“ muss nachgebessert werden

PM 5/2023 - Zukunftsfinanzierungsgesetz (PDF, 159,6 kB)

BERLIN – Der kürzlich bekannt gewordene Referentenentwurf eines „Zukunftsfinanzierungsgesetzes“ muss nach Auffassung der deutschen Bausparkassen nachgebessert werden. Er begünstige bei der Vermögensbildung einseitig die Kapitalbeteiligung, benachteilige die Wohneigentumsbildung und zeichne sich zudem durch eine soziale Schieflage aus.

Mit ihrem „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ will die Bundesregierung die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ausbauen und die Gründung von Start-ups erleichtern. Dieses Ziel wird auch vom Verband der Privaten Bausparkassen und der Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen nicht in Frage gestellt. Gleichwohl müsse die Politik bei der Wahl der Mittel darauf achten, dass andere Formen der Vermögensbildung und individuellen Vorsorge nicht diskriminiert werden. Das gelte insbesondere mit Blick auf die vorgeschlagenen Änderungen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber. Diese sehen – allerdings nur bei Vermögensbeteiligungen – unter Beibehaltung des Fördersatzes von 20 Prozent eine Verdreifachung der maximal geförderten Sparsumme auf jährlich 1.200 Euro sowie die Aufhebung der Einkommensgrenzen vor.

Unverändert bliebe der Fördersatz von 9 Prozent bis zu einer Sparsumme von jährlich 470 Euro und einer seit 1999 unveränderten Einkommensgrenze von 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete), wenn die vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden. „Durch diese eklatante Verschärfung der heute schon existierenden Ungleichbehandlung droht die Wohneigentumsbildung ins Hintertreffen zu geraten“, erklärten VdPB-Hauptgeschäftsführer Christian König und LBS-Verbandsdirektor Axel Guthmann. Die Verbände plädieren dafür, bei der Förderung beide Anlageformen neutral zu behandeln, um den Sparerinnen und Sparern die freie Wahl zu lassen.

So wichtig die Verbesserung der Aktienkultur in Deutschland sei – für den Großteil der Menschen in Deutschland sei das selbstgenutzte Wohneigentum nach wie vor die beliebteste Form der Vermögensbildung und privaten Altersvorsorge. „Die Diskriminierung der wohnungswirtschaftlichen Verwendung bei der Förderung der Vermögensbildung ist gerade vor dem Hintergrund des ohnehin erschwerten Erwerbs von Wohneigentum sehr kritisch zu bewerten“, so König und Guthmann. Denn aufgrund des hohen Preisniveaus am Immobilienmarkt, der deutlich gestiegenen Bauzinsen und sinkender Realeinkommen schaffen schon jetzt immer weniger Haushalte den Sprung in die eigenen vier Wände. Dem frühzeitigen Sparen und der Absicherung vor steigenden Bauzinsen komme hier eine immer höhere Bedeutung zu. Der Staat sollte keine gegenteiligen Signale aussenden.

Die Aufhebung der Einkommensgrenzen würde dazu führen, dass auch Arbeitnehmer mit hohen bis sehr hohen Einkommen eine staatliche Sparförderung erhalten. Das sei nicht nur als Sparanreiz unnötig. Es entziehe auch Haushaltsmittel, die sinnvollerweise in eine gleichberechtigte Verbesserung der Arbeitnehmer-Sparzulage gesteckt würden. Die Einkommensgrenzen sollten nach einer längst überfälligen Erhöhung regelmäßig an die Inflation angepasst werden. Es bedürfe eines generellen Sparanreizes für Bezieher kleiner Einkommen, aber keines speziellen Anreizes für eine bestimmte Anlageform.

Top-Geldanlagen 2023 – Hohe Inflation kennt fast nur Anlageverlierer

Top-Geldanlagen 2023 – Hohe Inflation kennt fast nur Anlageverlierer

PM 4/2023 - Geldanlagen (PDF, 180,7 kB)

Berlin: In Zeiten anhaltend hoher Inflation und sinkender Realeinkommen kennt die Geldanlage fast nur Verlierer. Das ist das Ergebnis einer jährlichen Umfrage zum Sparverhalten der Bundesbürger. Kantar befragte dazu im Auftrag des Verbands der Privaten Bausparkassen erneut mehr als 2.000 Personen im Alter von über 14 Jahren.

Das Girokonto erreicht zwar auch 2023 wieder die Spitzenposition. 38 Prozent der Befragten sparen damit Geld. Im Vorjahr waren es allerdings noch 42 Prozent. Unverändert auf Platz 2 steht das Sparbuch. 33 Prozent legen darauf ihr Geld an – nach 35 Prozent im Vorjahr. Erstmals auf Platz 3 stehen, trotz eines Rückgangs um einen Prozentpunkt, Immobilien mit 25 Prozent.

Auf Platz 4 folgen Renten- und Kapitallebensversicherungen mit 24 Prozent. 29 Prozent waren es zuvor. Hier gibt es den stärksten Rückgang. Den Bausparvertrag als Geldanlage nennen statt 26 Prozent jetzt 23 Prozent. Das bedeutet Platz 5.

Dicht dahinter finden sich Investmentfonds mit 22 Prozent, die vier Prozentpunkte verloren. Kurzfristige Geldanlagen wie Tagesgeldkonten/Festgeldkonten/Termingelder kommen 2023 auf 20 Prozent nach 19 Prozent 2022.  

Aktien verloren den letztjährigen Zuwachs. Diese Anlageform wird aktuell von 20 Prozent genannt; vor einem Jahr waren es noch 23 Prozent. Die Riester-Rente kommt 2023 auf 17 Prozent nach 19 Prozent im Vorjahr. Auf dem 10. und letzten Platz liegen weiterhin Festverzinsliche Wertpapiere, die jetzt von 8 Prozent der Befragten genannt werden, was immerhin einem Plus von einem Prozentpunkt entspricht.

„Bei 10 Anlageformen acht Mal ein zum Teil deutliches Minus und nur zwei Mal ein kleines Plus: Die hohe Inflation entzieht den Bürgern Kaufkraft und schwächt deren Sparfähigkeit“, kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privaten
Bausparkassen, Christian König, dieses Ergebnis.